Reiserecht  

Mängel erlitten? Ansprüche sichern.

Urlaub soll erholsam sein. Wenn Sie die sogenannte schönste Zeit des Jahres aber mit der Suche nach Ihrem verschwundenen Gepäck oder der Jagd nach Ungeziefer unter Hotelbetten verbringen, dann ist an Erholung kaum noch zu denken. Die verlorene Urlaubszeit kann ich Ihnen nicht ersetzen, finanzielle Ansprüche aber setze ich für Sie durch.

Flugreisen - Kennen Sie Ihre Rechte?

Flug verspätet? Oder sogar annulliert? Sie haben in der Regel weitreichende Rechtsansprüche gegenüber Ihrer Fluggesellschaft. Was viele nicht wissen: Auch wenn Sie Ihre Flugtickets stornieren, kann auf Grund der aktuellen Rechtsprechung eine zumindest teilweise Erstattung der Ticketkosten durchgesetzt werden. Bei Gepäckverlust oder -beschädigung muss der Schaden grundsätzlich ersetzt werden. Ich berate Sie gerne.

Pauschalreisen - Was Sie beachten sollten.

Pauschalreisen bucht, wer sich im Urlaub einfach mal um gar nichts kümmern möchte. Umso enttäuschender ist dann, wenn das zentral gelegene Hotel an einer Hauptverkehrsader liegt, der im Katalog beworbene Meerblick inzwischen verbaut und der kurze Weg zum Strand baustellenbedingt nicht zu nutzen ist. Bei Pauschalreisen haben Sie im Falle von Mängeln einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Unabdingbar ist allerdings, dass Sie diese Mängel Ihrer Reiseleitung gegenüber unverzüglich anzeigen. Sollte diese keine Abhilfe schaffen, müssen Sie Ihre Ansprüche unbedingt innerhalb eines Monats nach Reiseende dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen.

Bahnreisen - Verspätungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.

Wer kennt das nicht? Der Winter beginnt und die Züge fallen aus. Wintereinbrüche und auch Unwetter allerdings entbinden die Deutsche Bahn laut Rechtsprechung nicht von Ihrer Entschädigungspflicht. Bei Zugausfällen und –verspätungen haben Sie grundsätzlich ein Anrecht auf Entschädigungen. Und das schon ab einer Verspätung von 60 Minuten. Und: Wenn Ihr geplanter Zug voraussichtlich mindestens 20 Minuten Verspätung hat, dürfen Sie einen anderen, gleichwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug benutzen (besonders relevant bei Fahrkarten zum Spezialpreis mit Zugbindung). Sprechen Sie mich an. Ich informiere Sie gerne.

 

Aber auch bei Busreisen, Kreuzfahrten und Mängeln an Ferienhäusern greift das Reiserecht. Ich berate Sie gerne.