EuGH-Urteil   |  14. Dezember 2017

Urlaubsanspruch kann rückwirkend geltend gemacht werden.

Selbst nach über 10 Jahren hat ein Angestellter noch einen Anspruch auf die Auszahlung entgangener Urlaubstage. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber mit dafür verantwortlich ist, dass die Erholungszeiten nicht genommen wurden. Mit dem Urteil im Fall eines britischen Handelsvertreters hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt.

Ich berate Sie gern über Ihre Rechte.